MONIKA Hurst-Jacob

Rechtsanwältin

Meine Leistungen

 

Mein Angebot richtet sich an Eltern, die an der Entwicklung eines auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Umgangsmodells interessiert sind. Dabei moderiere ich auch die Verhandlungen über Unterhaltsansprüche minderjähriger und volljähriger Kinder. Neben dem klassischen Modell eines Lebensmittelpunkts der Kinder bei Vater oder Mutter sind mir besonders die zunehmend diskutierten Modelle einer Wechselbetreuung (Wechselmodell) oder eines Ein-Nest-Modells (Residenzmodell) mit pendelnden Eltern und ihren besonderen Herausforderungen an das Familiensystem ein Anliegen. Dabei geht es mir immer um eine mediative Konfliktlösung von Familienstreitigkeiten mit dem Ziel eines für alle lebbaren Kompromisses.

Die Beratungsarbeit von Jugendamt und parteilich beratenden Kollegen ist oft von Zeitnot geprägt, und besonders letztere bedienen sich oftmals einer Sprache, die den Konflikt weiter anheizt. Dabei gehen wertvolle Chancen auf Einigung verloren.

Ich arbeite grundsätzlich nicht als parteilich beratende Rechtsanwältin, sondern habe mich darauf spezialisiert, mit den Klienten nach familienverträglichen Lösungen zu suchen und die unterschiedlichen Positionen gemeinsam zu verhandeln.

Im Rahmen der Mediation geht es darum, selbstverantwortlich eigene Lösungen miteinander zu entwickeln, die sich an der jeweiligen individuellen Lebenssituation orientieren und rechtsgestaltende Wirksamkeit entfalten können. Durch Mediation bietet sich eine Chance, Zeit und Investitionen in gerichtliche Verfahren zu sparen und die Eheleute/Partner/Eltern auch ein Stück weit emotional zu entlasten. Das Verfahren ist aber auch fordernd, was das Ausloten persönlicher Spielräume und das Sich-Einlassen auf die Bedürfnisse sämtlicher am Familiensystem Beteiligter betrifft.

Ich biete meine Mediation in einem juristischen Kontext an und habe mich darauf spezialisiert, gemeinsame Lösungen für den Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Mütterunterhalt, gemeinsame Immobilien, das eheliche Vermögen im Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich sowie sonstige Fragen bei einer familienschonenden Abwicklung von Ehe/Partnerschaft zu finden.

Ziel ist es dabei auch, die Angst voreinander abzubauen und neue Kompetenzen zur Übernahme von Verantwortung im Familiensystem zu entwickeln, um den Fokus wieder auf das Wohl der betroffenen Kinder richten zu können und kostbare Lebenszeit zu sparen. Statt vieler langwieriger und teurer Gerichtsprozesse können die gefundenen Kompromisse in einem Mediationsprotokoll zusammengefasst und vereinbart werden und gegebenenfalls in eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung münden.

Ich beschäftige mich nicht mit gerichtlichen Streitverfahren sondern bin ausschließlich allparteilich – mit Fokus auf dem Kindeswohl – tätig, indem ich die Eheleute/Partner/Eltern in ihrem Ringen um den größten gemeinsamen Nenner unterstütze.

Bei Einzelberatungen möchte ich Mut machen, den Ehe-/Partner/Elternteil zu gemeinsamen Verhandlungen zu Dritt zu gewinnen oder Vorschläge zur Konfliktlösung zu entwickeln, die die andere Seite auch annehmen kann.

Im Rahmen des Mediationsverfahrens ist es jederzeit erlaubt und kann zur Stärkung der eigenen Verhandlungssicherheit wichtig sein, sich auch parteilichen Rechtsrat bei einem/r Kollegen/in einzuholen und die Ergebnisse als weitere Diskussionspunkte in die Mediation einzubringen. Eine zwingende Voraussetzung ist dies aber nicht.

Falls diese Art, in einer gemeinsamen Runde miteinander ins Gespräch zu kommen und Kompromissvorschläge im Dreieck zu verhandeln, in Ihrem Sinne ist, freue ich mich, wenn Sie mir Ihr Vertrauen schenken!